Hundeschule Teamwork
Diverses
Obligatorische Hundekurse Kt. Zürich, ab 2017
Seit dem 1. Januar 2017 sind der theoretische und der praktische Sachkundenachweis
nicht mehr obligatorisch. Auf die kantonale Ausbildung, insbesondere auf die Anzahl
Lektionen Junghunde- und Erziehungskurs, hat diese Änderung keinen Einfluss.
Im Kt. Zürich gilt deshalb weiterhin das noch aktuelle Gesetz: (mind. 4 Welpen und 10 Junghunde Lektionen / oder 10-20 Lektionen je älterem Hund nach Uebernahme (Rassenliste Typ 1) - siehe auch unter "Hundegesetz Kanton Zürich" .
Auszug Info Kt. vet. Amt Zürich - Mischlingshunde:
Ein Mischling wird zu den kleinwüchsigen Rassen gezählt, wenn beide Elternteile
nachweislich kleinwüchsige Rassen waren. Ist ein Hund ein Mischling aus einem Hund der
Rassetypenliste I (z. B. Labrador) und einem kleinwüchsigen Hund (z. B. Jack Russell
Terrier), wird er der Rassetypenliste I zugerechnet. Dies gilt auch, wenn der Hund kleiner
als 45 cm und leichter als 15 kg ist.
Die Hundeschule Teamwork (Thomas Baumann) hat die Bewilligung sämtliche, seit 2011 obligatorischen Kurse, (inkl. Welpenschule/Welpenförderung) auch im Kanton Zürich unterrichten zu dürfen.
Das neue, Nationale Hundehalterbrevet - NHB - ist z.B. aktuell noch ein freiwilliger Kurs.
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Ab dem 1. Januar 2016 müssen alle Hunde in der nationalen Hundedatenbank www.amicus.ch erfasst werden
Die Hundedaten und die Adressdaten
der Hundehalter von ANIS wurden per 31.
Dezember 2015 in AMICUS übernommen.
Hundeschule Teamwork, Thomas Baumann:
Bewilligungs-Nr. Kant. Vet. Amt ZH: VETA-ZH-HAB-0098-221129 (Welpenschule, Junghundeschule, Erziehungskurse)