Hundeschule Teamwork
Hundegesetz im Kanton Zürich
Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 1. Januar 2017 sind der theoretische und der praktische Sachkundenachweis
nicht mehr obligatorisch. Auf die kantonale Ausbildung (Kanton Zürich), insbesondere auf die Anzahl
Lektionen Junghunde- und Erziehungskurs, hat diese Änderung keinen Einfluss.
- Welpen (Typ 1 Hunde) bis 16. Alterswoche mind. 4 Welpenschule Lektionen bei anerkanntem Trainer (Vet. Amt ZH)
- Mit jedem neuen Hund (Typ 1, Uebern. nach 16. Alters-Woche) mind. 2 x 10 Junghund- und/od. Erziehungs-Lektionen
- Junghund (Typ 1) bis 18 Monate alt mind. 10 Lektionen Junghundeschule
Ob Ihr Hund als kleinwüchsig oder Typ 1 Hund (gross und massig, gemäss Kant. vet. Amt ZH) eingestuft wurde, sehen Sie unten auf der Hunderassen-Liste des Kant. Vet. Amt Zürich. Grundregel: über 45 Zentimeter Schulterhöhe, über 15 Kg = Typ 1 Hund.
Gemäss Kt. Vet Amt Zürich: Ein Mischling wird zu den kleinwüchsigen Rassen gezählt, wenn beide Elternteile nachweislich kleinwüchsige Rassen waren. Ist ein Hund ein Mischling aus einem Hund der Rassetypenliste I (z. B. Labrador) und einem kleinwüchsigen Hund (z. B. Jack Russell Terrier), wird er der Rassetypenliste I zugerechnet. Dies gilt auch, wenn der Hund kleiner als 45 cm und leichter als 15 kg ist.
Neu ist das Nationale Hundehalterbrevet - NHB - aktuell noch ein freiwilliger Kurs.
Ab dem 1. Januar 2016 müssen alle Hunde in der nationalen Hundedatenbank www.amicus.ch erfasst werden.
Die Hundedaten und die Adressdaten der Hundehalter von ANIS wurden per 31. Dezember 2015 in AMICUS übernommen.
Fact - Sheets auf die Website des Kant. Veterinäramt Zürich (Stand 2017)
Aktuelle Unterlagen auch via Links über das Veterinäramt ZH einholen.
Klicken Sie unten auf den Text = Weiterleitung auf Info's vom Kt. Vet. Amt Zürich
Ausbildung Hunde 2017allgemein
Welche Ausbildung muss ich mit meinem Hund absolvieren (2017 - Fact Sheet .pdf)
Rassentypenliste I (inkl. Hunde über 45 cm Schultermass - 15 Kilo) (2017 - Fact Sheet .pdf)